Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung umfasst die erforderliche Beratung und Betreuung in sozialen Angelegenheiten und soll eine dauerhafte Eingliederung in das Erwerbsleben fördern.
Die Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes erfolgt durch monatliche Geldleistungen. Weiters können die Kosten für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung übernommen werden.
Anträge zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung können beim zuständigen Gemeindeamt, der Bezirkshauptmannschaft, den Sozialberatungsstellen, der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice oder bei der Oö. Landesregierung eingebracht werden.