Zur Risikominimierung und zum Schutz von besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen gilt ab Freitag, den 13. März 2020, in den Oö. Krankenanstalten, in den Oö. Alten- und Pflegeheimen, in den Wohneinrichtungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz und den Reha-Einrichtungen ein absolutes Besuchsverbot. Die Träger der Krankenanstalten, der Alten- und Pflegeheime, der Wohneinrichtungen nach dem Oö. ChG und die REHA-Einrichtungen haben dieses Besuchsverbot in ihren Einrichtungen sicherzustellen.
Ausnahmen kann der Rechtsträger bei besonders berücksichtigungswürdigen Umständen bei Palliativpatientinnen und -patienten sowie bei Kindern durch die jeweiligen Verantwortlichen in den Einrichtungen jeweils im Einzelfall genehmigen. Es ist dabei auf den größtmöglichen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bedacht zu nehmen.
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Die 52 Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck haben sich nach den Bestimmungen des Oö. Sozialhilfegesetzes 1998 zur gemeinsamen Erfüllung sozialer Aufgaben für die Bürger des Bezirkes Vöcklabruck zum Sozialhilfeverband Vöcklabruck zusammen geschlossen.
Entsprechend den Richtlinien des Oö. Sozialhilfegesetzes und des Oö. Mindestsicherungsgesetzes bestehen die Schwerpunkte vor allem in folgenden Bereichen:
Der Sozialhilfeverband Vöcklabruck ist Dienstgeber für rund 300 Bedienstete, die vorwiegend in den Bezirksalten- und –pflegeheimen Attnang-Puchheim, Neukirchen a.d.V. und Pfaffing, in der KinderVilla Steinbach a. A., im Kindergarten Steinbach a. A., in den Sozialberatungsstellen Attnang-Puchheim, Lenzing, Mondsee, Schwanenstadt und Vöcklamarkt und als KoordinatorInnen für Betreuung Pflege beschäftigt sind.
Er finanziert sich hauptsächlich durch die Beiträge der Gemeinden (Sozialhilfeverbandsumlage). Weitere Einnahmen sind: Einnahmen durch die Sozialversicherungsträger, Heimentgelte, Kostenbeiträge für soziale Dienste, Mittel aus dem Bundespflegefonds und finanzielle Leistungen des Landes Oberösterreich.
Das jährliche Budget des Sozialhilfeverbandes Vöcklabruck beträgt rund 107 Mio. Euro.