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Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim

www.land-oberoesterreich.gv.at

Allgemeines

Wenn die häusliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen nicht mehr möglich ist, wird häufig eine Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim notwendig. Dazu muss ein Antrag zur Aufnahme bzw. ein Antrag zur Übernahme des Heimentgelts bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht werden.

Voraussetzungen dafür sind einerseits die festgestellte Pflegestufe IV oder die zustimmende Beurteilung von Koordinatoren für Betreuung und Pflege über die Notwendigkeit der Heimaufnahme (diese werden durch die Behörde beauftragt). Bei Erfüllung dieser Kriterien kann einer Heimaufnahme zugestimmt werden.

 

Kosten

Wenn die Heimgebühren von der pflegebedürftigen Person – aufgrund der Einkommenssituation – nicht getragen werden können, übernimmt der Sozialhilfeverband die Kostentragung.

Es ist jedoch das Einkommen der pflegebedürftigen Person abzüglich folgender Freibeträge einzusetzen:

  • 20% der Nettopension (einschließlich allfälliger Zulagen und Zuschläge)
  • die Sonderzahlungen (13. Und 14. Monatsbezug)
  • 10% des Pflegegeldes der Stufe 3.

 

Die Sozialberatungsstellen beraten Sie vertraulich zum Thema und bieten kostenlose Hilfe bei der Antragstellung.

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