ELGA ist ein Informationssystem, das eine bessere Vernetzung der Gesundheitseinrichtungen ermöglicht, um Sie bestmöglich zu behandeln. Als ELGA-Teilnehmer/in (§ 2 Z 12 GTelG) haben Sie und im Behandlungs-/Pflege- und Betreuungsfall Ihre an ELGA teilnehmenden Gesundheitsdiensteanbieter (§ 2 Z 10 GTelG) Zugang zu Ihren ELGA-Gesundheitsdaten nach § 2 Z 9 GTelG, insbesondere ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe aus Krankenanstalten, Pflegesituationsberichte aus Pflegeeinrichtungen, Laborbefunde, Befunde der bildgebenden Diagnostik, weitere medizinischen Befunde sowie Medikationsdaten.
Seit März 2023 erfolgt die schrittweise Anbindung der Alten- und Pflegeheime der Oö. Sozialhilfeverbände an ELGA. Ab dem Zeitpunkt der ELGA-Anbindung werden Ihre Pflegesituationsberichte (Verlegungsberichte) aus dem im Alten- und Pflegeheim verwendeten elektronischen Pflegedokumentationsprogramm von Ihrem Pflegeteam anlassbezogen (z.B. bei einer Krankenhauseinweisung) an ELGA übermittelt.
Dadurch haben insbesondere Ihre behandelnden Ärzte/innen und Pflegepersonen im niedergelassenen Bereich sowie in den Krankenhäusern die Möglichkeit, diese Informationen für (weitere) diagnostische und therapeutische Entscheidungen zu nutzen. Dokumente vor der ELGA-Anbindung des jeweiligen Alten- und Pflegeheims werden nicht an ELGA übermittelt. Umgekehrt kann Ihr Pflegeteam im Alten- und Pflegeheim ab beidseitiger Unterfertigung des Heimvertrags oder ab tatsächlicher Aufnahme im Alten- und Pflegeheim für Ihre pflegerische Betreuung (§ 2 Z 2 lit. b GTelG) Ihre ELGA-Gesundheitsdaten anderer Gesundheitsdiensteanbieter in ELGA einsehen und verarbeiten.
Für ELGA relevante Rechtsgrundlagen:
Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG)
ELGA-Verordnung 2015
Nähere ELGA-Informationen finden Sie im ELGA-Informationsblatt für Bewohner/innen.
Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen und hoffen, Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet weiterhelfen zu können.